Neue EU-Paketgebühr: Temu, Shein und AliExpress werden teurer
Seit dem 1. November 2026 gilt in Deutschland und der gesamten EU eine neue Bearbeitungsgebühr für Onlinebestellungen aus Nicht-EU-Ländern. Besonders betroffen sind Shopping-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress. Die Gebühr beträgt zwei Euro pro Warenposition und kommt zu den bestehenden Einfuhrabgaben hinzu. Dadurch könnten sich vor allem günstige Bestellungen deutlich verteuern.
Neue EU-Paketgebühren ab November 2026: Was ändert sich?
Wer regelmäßig günstige Produkte aus China oder anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss ab dann mit zusätzlichen Kosten rechnen. Seit dem 1. November 2026 wird bei entsprechenden Onlineimporten eine neue EU-Bearbeitungsgebühr erhoben. Sie trägt die offizielle Bezeichnung „Union Handling Fee“.
Die Gebühr beträgt zwei Euro pro unterschiedlicher Warenposition innerhalb einer Sendung. Sie gilt unabhängig vom Warenwert und wird zusätzlich zu den bestehenden Einfuhrabgaben fällig.
Betroffen sind insbesondere Direktlieferungen von internationalen Onlinehändlern wie Temu, Shein und AliExpress. Die Regelung gilt jedoch nicht nur für Produkte aus China. Auch Bestellungen aus Großbritannien, den USA oder der Schweiz können darunterfallen, sofern die Waren direkt aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden.
Wie wird die neue Zwei-Euro-Paketgebühr berechnet?
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht pauschal pro Paket erhoben. Ausschlaggebend ist die Anzahl der unterschiedlichen Warenpositionen nach ihrer zolltariflichen Einreihung.
Enthält eine Sendung beispielsweise fünf gleichartige Baumwoll-T-Shirts, werden dafür insgesamt zwei Euro berechnet. Befinden sich im selben Paket hingegen ein Baumwoll-T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch, entstehen drei unterschiedliche Warenpositionen. Die Gebühr beträgt dann sechs Euro.
Es kommt also nicht allein darauf an, wie viele Artikel bestellt werden, sondern auch darauf, welcher Zolltarifposition sie zugeordnet sind.
Zusätzlich drei Euro Zoll: So teuer werden Bestellungen aus China
Die neue Bearbeitungsgebühr ist jedoch nicht die einzige Änderung für Onlinebestellungen aus Nicht-EU-Ländern. Bereits am 1. Juli 2026 wurde die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft.
Seitdem gilt für entsprechende Onlineimporte mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro ein vorübergehender Pauschalzoll von drei Euro pro Warenposition. Zusammen mit der neuen Bearbeitungsgebühr können somit fünf Euro pro Warenposition anfallen.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich die beiden Abgaben bei Sendungen mit einem Warenwert von höchstens 150 Euro summieren:
| Inhalt der Sendung | Bearbeitungsgebühr | Pauschalzoll | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 5 gleichartige T-Shirts | 2 € | 3 € | 5 € |
| 1 T-Shirt und 1 Handyhülle | 4 € | 6 € | 10 € |
| 1 T-Shirt, 1 Handyhülle und 1 Buch | 6 € | 9 € | 15 € |
Wichtig: In der Tabelle ist die Summe aus EU-Bearbeitungsgebühr und Pauschalzoll bei entsprechender zolltariflicher Einreihung aufgeführt. Die Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Serviceentgelte von Paketdienstleistern sind nicht enthalten. Je nach Einfuhrverfahren können Ausnahmen gelten.
So gilt der Drei-Euro-Pauschalzoll nur für Sendungen mit einem Warenwert von höchstens 150 Euro, während die Zwei-Euro-Bearbeitungsgebühr auch bei höherwertigen Onlinebestellungen anfällt. Für diese gelten weiterhin die jeweiligen regulären Zollsätze.
Der vorübergehende Pauschalzoll soll nach derzeitigem Stand bis zum 1. Juli 2028 gelten und wird anschließend durch die regulären Zolltarife ersetzt.
Warum führt die EU eine neue Paketgebühr ein?
Hintergrund dieser Regelung ist das enorme Wachstum des internationalen Onlinehandels. Laut Angaben der Europäischen Kommission gelangten im Jahr 2025 allein rund 5,8 Milliarden Kleinsendungen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro in die EU.
Die steigende Zahl der Lieferungen stellt die Zollbehörden vor erhebliche Herausforderungen. Diese müssen nicht nur die Einfuhrabgaben kontrollieren, sondern auch prüfen, ob importierte Produkte den europäischen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Besonders problematisch sind beispielsweise Elektrogeräte oder Spielwaren, die die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Hinzu kommen falsch deklarierte oder zu niedrig bewertete Sendungen.
Mit der neuen Bearbeitungsgebühr möchte die EU einen Teil der gestiegenen Kontroll- und Verwaltungskosten decken. Gleichzeitig sollen Wettbewerbsnachteile für europäische Händler reduziert werden, die ebenfalls strenge Sicherheits- und Produktvorschriften einhalten müssen.
Wer muss die neue EU-Bearbeitungsgebühr bezahlen?
Grundsätzlich sind die beteiligten Unternehmen für die Abwicklung und Zahlung der neuen Gebühr verantwortlich. Dazu zählen Onlinehändler, Verkaufsplattformen und Transportdienstleister.
Verbraucher müssen die Gebühr daher normalerweise nicht selbst beim Zoll anmelden oder entrichten. Allerdings können Händler die zusätzlichen Kosten über höhere Produktpreise, Versandkosten oder gesonderte Gebühren an ihre Kunden weitergeben.
In welcher Höhe eine Bestellung dadurch teurer wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Käufer sollten deshalb vor dem Bezahlen prüfen, ob sämtliche Einfuhrabgaben bereits im angezeigten Endpreis enthalten sind.
Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Einfuhr in die EU. Auch Bestellungen, die vor dem 1. November 2026 aufgegeben wurden, können von der neuen Bearbeitungsgebühr betroffen sein, sofern die Waren erst danach eingeführt werden.
Sind auch Bestellungen aus EU-Lagern betroffen?
Um Lieferzeiten zu verkürzen und die Einfuhrabwicklung zu vereinfachen, bauen viele internationale Onlinehändler ihre Lagerkapazitäten innerhalb der Europäischen Union aus.
Wenn Produkte aus einem EU-Lager verschickt werden und sich bereits im zollrechtlich freien Verkehr befinden, fällt bei der Lieferung an den Kunden normalerweise keine neue Einfuhrbearbeitungsgebühr an.
Allerdings können die Händler bereits entstandene Importkosten in ihre Verkaufspreise einkalkulieren. Ein Versand aus einem EU-Lager bedeutet also nicht automatisch, dass die Ware günstiger ist.
Für Verbraucher lohnt es sich deshalb, auf den tatsächlichen Versandort zu achten. Eine deutschsprachige Website oder ein europäischer Firmenstandort garantieren nicht, dass die angebotenen Produkte aus der EU verschickt werden.
Was Verbraucher beim Online-Shopping beachten sollten
Insbesondere bei günstigen Einzelartikeln können die zusätzlichen Einfuhrkosten den ursprünglichen Preisvorteil erheblich schmälern. Wer beispielsweise einen Artikel für nur wenige Euro bestellt, sollte deshalb nicht allein auf den angezeigten Produktpreis achten.
Vor dem Kauf empfiehlt es sich, den Versandort, die enthaltenen Steuern und Zölle sowie mögliche zusätzliche Bearbeitungsentgelte zu überprüfen. Ein Vergleich mit deutschen oder europäischen Onlinehändlern kann ebenfalls sinnvoll sein.
Fazit: Durch die neuen EU-Paketgebühren, die im November 2026 in Kraft treten, können Direktbestellungen aus Nicht-EU-Ländern teurer werden. Besonders betroffen sind günstige Waren mit geringem Einzelwert. Ob Temu, Shein und AliExpress dann noch einen deutlichen Preisvorteil bieten, hängt von den gesamten Kosten einer Bestellung ab.