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Schneeräumung - Verantwortlichkeiten der Liegenschaftseigentümer

Schneeräumung - wer wo räumen muss

Die letzten Tage brachten Schnee, Schneematsch und zwischendurch wieder Glatteis mit sich. Für viele Fußgänger wurde ein harmloser Spaziergang zu einem echten Spießrutenlauf, da nicht alle Hauseigentümer ihren Räumungspflichten nachzukommen scheinen.

Hier sind die wichtigsten Fakten für Hauseigentümer zur Schneeräumung:

Verantwortlichkeiten der Liegenschaftseigentümer

  1. Gehsteige und Kreuzungsbereiche: Hauseigentümer sind dafür verantwortlich, Gehsteige, Kreuzungsbereiche, Haltestellen am Gehsteig, Schutzwege und Behindertenparkplätze von Schnee zu befreien. Dies trägt maßgeblich zur Sicherheit der Fußgänger bei und verhindert Unfälle.
  2. Räumungsvorschriften: Schnee darf nicht auf Gehsteige, Straßen oder Radwege geschaufelt werden. Solche Handlungen können nicht nur den Verkehr behindern, sondern auch gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer schaffen.
  3. Breite der Gehsteige: Gehsteige mit einer Breite von mehr als 1,5 Metern müssen zu zwei Dritteln geräumt werden. Gehsteige mit einer Breite unter 1,5 Metern sind zur Gänze zu räumen. Diese Regelung sorgt dafür, dass ausreichend Platz für Fußgänger bleibt, um sicher zu passieren.

Beauftragung einer Schneeräumungsfirma

  1. Haftung der Schneeräumungsfirma: Wird eine Schneeräumungsfirma engagiert, haftet diese nur bei einem Saison-Vertrag. Bei stundenweiser Beauftragung liegt die Haftung nicht bei der Firma. Daher ist es ratsam, einen umfassenden Vertrag abzuschließen, der eine kontinuierliche Räumung gewährleistet.
  2. Pflichten des Hauseigentümers: Wenn die beauftragte Firma trotz eines bestehenden Vertrags nicht ihren Pflichten nachkommt, muss der Hauseigentümer die Firma darauf hinweisen. Unterlässt er dies, haftet er selbst für eventuelle Unfälle oder Schäden.

Gefahren durch Dachlawinen und Eiszapfen

  1. Schutz vor Dachlawinen und Eiszapfen: Hauseigentümer müssen sicherstellen, dass weder Dachlawinen noch Eiszapfen eine Gefahr für Fußgänger darstellen. Dies erfordert regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls das Anbringen von Schneefanggittern und Eiszapfen-Schutzvorrichtungen.

Weitere Informationen und Tipps

  • Kommunikation mit Mietern: Hauseigentümer sollten ihre Mieter über die Räumungspflichten informieren, insbesondere wenn diese teilweise an die Mieter delegiert werden. Klare Anweisungen und ein gemeinsamer Räumungsplan können helfen, die Aufgaben effizient zu verteilen.
  • Nutzung von Streumaterial: Das Ausbringen von Streumaterial wie Sand oder Splitt auf vereisten Flächen kann die Rutschgefahr erheblich mindern. Salz sollte jedoch sparsam verwendet werden, da es die Umwelt schädigen kann.
  • Kontrollen und Inspektionen: Regelmäßige Kontrollen der geräumten Flächen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dabei sollte besonders auf stark frequentierte Bereiche geachtet werden.

Mit der Beachtung dieser Pflichten und Hinweise können Hauseigentümer einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Winter leisten und gleichzeitig ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen.