Direkt zum Inhalt
CBAM einfach erklärt: Kosten, Pflichten und Rechner

CBAM einfach erklärt: Kosten, Pflichten und Rechner

Der Klimawandel zählt zu den größten globalen Herausforderungen unserer Zeit. Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und langfristig klimaneutral zu werden, verfolgt die Europäische Union eine umfassende Klimastrategie. Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist der European Green Deal, der vorsieht, Europa bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen.

Ein wichtiges Instrument dieser Strategie ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Dabei handelt es sich um einen sogenannten CO₂-Grenzausgleichsmechanismus für importierte Waren. Ziel des CBAM ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und gleichzeitig die globalen Emissionen zu senken.

Hintergrund ist das Problem des sogenannten Carbon Leakage. Darunter versteht man die Verlagerung von Produktionsprozessen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften. Unternehmen könnten ihre Produktion in solche Länder verlagern und die Produkte anschließend wieder in die EU exportieren. In diesem Fall würden die Emissionen innerhalb der EU zwar sinken, global jedoch nicht.

Der CBAM soll daher sicherstellen, dass auch die CO₂-Kosten der Herstellung importierter Produkte berücksichtigt werden.

Was ist CBAM? Definition und Hintergrund

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der europäischen Klimapolitik, mit dem der CO₂-Preis auch auf bestimmte importierte Waren Anwendung findet. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen und Produzenten aus Drittstaaten zu schaffen.

Ein wichtiger Hintergrund für CBAM ist das „EU Emissions Trading System“ (EU-ETS). Dieses Emissionshandelssystem existiert seit 2005 und zählt zu den wichtigsten Klimaschutz­instrumenten der EU.

Das EU-ETS funktioniert nach dem sogenannten Cap-and-Trade-Prinzip. Die EU legt eine maximale Menge an Treibhausgas­emissionen fest, die von Unternehmen ausgestoßen werden darf. Unternehmen müssen Emissions­zertifikate besitzen, um CO₂ ausstoßen zu dürfen. Ein Zertifikat entspricht dabei einer Tonne CO₂. Unternehmen, die weniger Emissionen verursachen als erlaubt, können überschüssige Zertifikate verkaufen.

Durch diesen Mechanismus entsteht ein Marktpreis für CO₂-Emissionen. Dieser Preis schafft wirtschaftliche Anreize, emissionsärmere Technologien zu entwickeln und einzusetzen.

Importierte Produkte unterliegen diesen CO₂-Kosten jedoch häufig nicht. Genau hier setzt CBAM an: Der Mechanismus soll sicherstellen, dass auch importierte Waren einen vergleichbaren CO₂-Preis widerspiegeln.

Wie funktioniert CBAM?

Erfassung der Emissionen

Ein zentraler Bestandteil des CBAM ist die Erfassung der Emissionen, die bei der Herstellung importierter Produkte entstehen. Diese Emissionen werden als „eingebettete Emissionen” bezeichnet.

Berücksichtigt werden dabei sowohl direkte Emissionen aus industriellen Produktionsprozessen als auch indirekte Emissionen, beispielsweise aus der Stromerzeugung während der Produktion.

Importeure müssen diese Emissionswerte melden und dokumentieren.

CBAM-Zertifikate

Auf Grundlage der gemeldeten Emissionen müssen Importeure sogenannte CBAM-Zertifikate erwerben. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Emissionen.

Der Preis dieser Zertifikate orientiert sich am CO₂-Preis im EU-Emissionshandelssystem. Für das Jahr 2026 wird der Preis anhand des durchschnittlichen EU-ETS-Preises pro Quartal berechnet. Ab 2027 soll er regelmäßig anhand der aktuellen Marktpreise festgelegt werden.

Anrechnung ausländischer CO₂-Preise

Falls im Herkunftsland eines Produkts bereits ein CO₂-Preis gezahlt wurde, kann dieser auf die CBAM-Kosten angerechnet werden. Dadurch soll eine doppelte Belastung der Unternehmen verhindert werden.

Welche Branchen sind vom CBAM betroffen?

CBAM gilt zunächst nur für besonders emissionsintensive Industrien. Dazu gehören insbesondere:

  • Zement
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff

Diese Branchen wurden ausgewählt, weil sie besonders energieintensiv sind und gleichzeitig stark im internationalen Wettbewerb stehen. Gerade in diesen Sektoren besteht ein besonders hohes Risiko für Carbon Leakage.

Zeitplan: Von der Übergangs- zur Regelphase

Die Einführung von CBAM erfolgte schrittweise.

Die Übergangsphase begann am 1. Oktober 2023 und endete am 31. Dezember 2025: In dieser Zeit mussten Unternehmen Emissionsdaten für ihre importierten Waren melden, jedoch noch keine finanziellen Abgaben zahlen.

Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich CBAM in der sogenannten Regelphase. In dieser Phase müssen Unternehmen für die gemeldeten Emissionen tatsächlich CBAM-Zertifikate erwerben und jährlich eine CBAM-Erklärung abgeben.

Parallel dazu plant die EU, die kostenlosen Emissionszertifikate für europäische Industrien im EU-ETS schrittweise abzubauen.

Zugelassener CBAM-Anmelder: Wer darf CBAM-Waren importieren?

Seit Beginn der Regelphase dürfen CBAM-pflichtige Waren nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern importiert werden.

Ein zugelassener CBAM-Anmelder ist ein Unternehmen oder Importeur, das bzw. der offiziell dazu berechtigt ist, CBAM-pflichtige Waren in die EU einzuführen und die entsprechenden Emissionsmeldungen sowie Zertifikatskäufe vorzunehmen.

Dafür müssen Unternehmen einen Antrag bei der zuständigen nationalen Behörde stellen. Die Registrierung erfolgt über das elektronische CBAM-Register, das von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird.

Für die Antragstellung benötigen Unternehmen unter anderem:

  • eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification),
  • einen Zugang zum EU-Login-System
  • Zugang zum EU-Trader-Portal.

Die nationale Behörde prüft anschließend den Antrag und entscheidet über die Zulassung.

Ohne diese Registrierung dürfen Unternehmen keine CBAM-pflichtigen Waren mehr in die EU importieren.

CBAM-Kosten: So berechnen sich die CO₂-Grenzausgleichskosten

Mit Beginn der Regelphase im Jahr 2026 entstehen für Unternehmen erstmals konkrete Kosten durch CBAM.

CBAM-Kosten Berechnung

Diese Kosten hängen im Wesentlichen von drei Faktoren ab.

  1. der Menge der importierten Waren,
  2. den eingebetteten Emissionen der Produkte und
  3. dem aktuellen CO₂-Preis im EU-Emissionshandelssystem.

Die vereinfachte Berechnung kann daher wie folgt dargestellt werden:

CBAM-Kosten = importierte Menge × Emissionswert × CO₂-Preis

Da sich der CO₂-Preis im Emissionshandel regelmäßig verändert, können auch die tatsächlichen CBAM-Kosten schwanken.

CBAM-Rechner: Tools zur Kostenschätzung für Unternehmen

Um Unternehmen bei der Abschätzung ihrer zukünftigen CBAM-Kosten zu unterstützen, wurden sogenannte CBAM-Kostenrechner entwickelt. Diese Tools ermöglichen eine erste Schätzung der möglichen Zertifikatskosten auf Basis von Standardwerten.

Bisher haben nationale Behörden allerdings nur selten offizielle CBAM-Rechner veröffentlicht. Eine bekannte Ausnahme bilden die Niederlande. Die niederländische Emissionsbehörde stellt einen offiziellen CBAM-Kostenrechner zur Verfügung.

Dieser Rechner wird als ZIP-Datei mit einer Excel-Datei bereitgestellt und kann heruntergeladen werden. Die Nutzung ist relativ einfach: Nutzer müssen lediglich einige grundlegende Angaben eingeben, darunter

  • die Warennummer,
  • das Ursprungsland
  • und das importierte Nettogewicht.

Anschließend berechnet der Rechner auf Grundlage der aktuellen Standard- und Vergleichswerte eine Schätzung der möglichen CBAM-Kosten.

Neben diesem offiziellen Tool gibt es inzwischen zahlreiche private CBAM-Kostenrechner, von denen einige ohne Registrierung genutzt werden können. Sie können eine erste Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine genaue Berechnung auf Basis der tatsächlichen Emissionsdaten eines Produkts.

Ziele und mögliche Auswirkungen des CBAM

Mit dem CBAM verfolgt die EU mehrere wichtige Ziele. Erstens soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagern. Zweitens soll ein fairer Wettbewerb zwischen europäischen und internationalen Produzenten geschaffen werden.

Darüber hinaus könnte das CBAM weltweit Anreize für die Einführung eigener CO₂-Bepreisungssysteme setzen. Erheben Drittstaaten selbst CO₂-Preise, können ihre Unternehmen beim Export in die EU Kosten sparen.

Fazit

Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist ein innovatives Instrument, das die Bereiche Klimapolitik und Handelspolitik miteinander verbindet. Durch die Einbeziehung der CO₂-Kosten bei importierten Waren soll verhindert werden, dass Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der EU zu Wettbewerbsnachteilen führen oder Emissionen lediglich in andere Regionen verlagert werden.

Mit der Einführung der Regelphase im Jahr 2026 wird CBAM erstmals konkrete wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen haben. Gleichzeitig bietet der Mechanismus die Chance, internationale Produktionsstandards klimafreundlicher zu gestalten und den globalen Klimaschutz voranzutreiben.