Direkt zum Inhalt
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Eine Unfall­versicherung wird aus den verschiedensten Gründen abgeschlossen. Meist schon für Kinder, damit diese im Falle einer schwerwiegenden Verletzung abgesichert sind. Aber auch für Erwachsene empfiehlt sich eine solche freiwillige Versicherung. Vor allem wer keine Berufs­unfähigkeits­versicherung hat, sollte sich hier entsprechend absichern.

 

Empfehlung Unfallversicherung

Eine Unfall­versicherung beinhaltet zahlreiche Leistungen. Nicht nur bei Tod oder schwerer Invalidität gibt es Zahlungen, sondern auch bei Rettungsaktionen oder mit einem Unfall im Zusammenhang stehenden Hotel­übernachtungen und dergleichen. Auch kann man Krankenhaus­tagegeld mitversichern und ähnliche Leistungen, die in einem solchen Fall die Möglichkeit bieten, sich Hilfe zu organisieren und diese auch zu bezahlen.

Auch wer einem nicht so ganz ungefährlichen Hobby nachgeht, sollte besonders an die Unfall­versicherung denken. Aber Vorsicht! Dieses sollten Sie bei Abschluss der Versicherung unbedingt angeben! Wer verschweigt, dass er Motorrad fährt, Fallschirm­springer ist oder ähnliches, riskiert die Zahlung der Leistung im Schadenfall. Denn bei Angabe des Hobbys hat die Versicherung die Möglichkeit, einen höheren Beitrag zu verlangen, oder dem Antrag gar nicht erst stattzugeben. Schummelt man hier, wird in aller Regel im Falle eines Unfalles die Leistung verweigert.

Versicherungsvergleich ist wichtig

Mitunter gibt es Seiten im Netz, die einen Versicherungsvergleich anbieten. Hier kann man sich verschiedene Angebote ansehen. Dabei sollte man nicht immer nur auf den Beitrag achten, sondern vor allem auf die Leistungen die dahinter stehen. Diese können erheblich zwischen den Anbietern abweichen. Bei der Wahl der Höhe der Leistungen sollte man sich gut überlegen, was im Bedarfsfall wirklich nötig wäre, um sein Eigenheim zu halten, den gewohnten Lebensstandard fortzuführen oder die Ausbildung der Kinder zu finanzieren. Auch die Beträge für Tagegeld oder sonstige Zusatzleistungen schlagen sich im Beitrag nieder und sollten verglichen werden.

Eine Versicherung gegen Unfall sollte für jeden Erwachsenen zur Grundausstattung gehören. Achten Sie deshalb darauf, wann Ihre eventuelle Kinder­unfall­versicherung bei den Eltern ausläuft.

Was deckt eine Unfallversicherung alles ab?

Eine Unfallversicherung kann in zwei Bereiche eingeteilt werden, in die private Unfallversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Beide Versicherungen decken sehr unterschiedliche Gebiete Ihres Lebens ab. So erhalten Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann, wenn Ihnen ein Schaden auf dem Weg von oder zur Arbeit bzw. auf der Arbeit entsteht. Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch Ihren Arbeitgeber oder dessen Genossenschaft getragen. Das gilt auch für Unfälle, die bei der Ausübung von freiwilligen Diensten wie der freiwilligen Feuerwehr passieren. Durch regelmäßige Arbeitsschutzbelehrungen halten sich diese Schäden aber in Grenzen.

Dagegen sind Unfälle in der Freizeit oder im Privatleben sind gar nicht so selten und werden nur durch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung abgedeckt. Diese müssen Sie selbst abschließen. Eine Unfallversicherung deckt in erster Linie die möglicherweise eintretende Invalidität von Ihnen ab. Das heißt, kommt es durch einen Unfall zu dauerhaften psychischen oder körperlichen Schäden, wird Ihnen die für diesen Fall vereinbarte Versicherungs­summe ausgezahlt.

Ein weiterer Leistungs­bereich ist die Todesfall­leistung. Hier wird Ihren Familien­angehörigen eine bestimmte Summe ausgezahlt, falls Sie durch einen Unfall ums Leben kommen. Diese Leistung greift auch, wenn seit dem Unfall bereits ein Jahr vergangen ist und der Tod direkt bzw. indirekt auf den Unfall zurückzuführen ist.

Weiterhin werden kosmetische Operationen bis zu einer festgelegten Höhe Ihnen bezahlt, falls Sie durch den Unfall auf diese Wiederherstellungs­operationen angewiesen sind. Bei Kindern muss diese Operation bis zum 21. Lebensjahr erfolgen, bei Erwachsenen bis zu drei Jahre nach dem Unfall.

Das Krankenhaus­tagegeld ist eine weitere Leistung der Unfallversicherung. Sie erhalten bis zu drei Jahre nach dem Unfall einen im Vertrag festgelegten Beitrag für jeden Tag Ihres Krankenhaus­aufenthaltes, bei einigen Versicherungen bekommen Sie diesen Betrag auch bei einer ambulanten Behandlung.

Die Sofortleistung bei Schwerverletzung wie bei Amputation oder Lähmung kann von Ihnen unmittelbar nach dem Unfall in Anspruch genommen werden.

Das Genesungsgeld wird im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt an Sie gezahlt. Die Höhe ist die gleiche wie beim Krankenhaustagegeld und wird maximal 100 Tage Ihnen gewährt.

Die Unfallrente wird Ihnen ein Leben lang ausgezahlt, wenn Sie mindestens 50 Prozent invalide sind nach dem Unfall. Als Nachweis dient hier der Schwerbehindertenausweis.

Sollten bei Ihrem Unfall Bergungskosten entstehen, so werden diese bis zu einer bestimmten Höhe durch die Unfallversicherung übernommen.

Die Übergangsleistung können Sie bis zu sechs Monate nach Ihrem Unfall in Anspruch nehmen. Die Versicherung zahlt hier in gestaffelter oder vorher vereinbarter Höhe Ihnen eine Summe, bis Sie wieder hergestellt sind. Sollte Sie nach drei Monaten immer noch mit Ihrer Leistungsfähigkeit bei unter 10 Prozent liegen, wird die volle Höhe der Übergangsleistung an Sie für die nächsten drei Monate weitergezahlt. Haben Sie nach sechs Monaten eine Leistungsfähigkeit von unter 50 Prozent, erhalten Sie weiter die volle Höhe der Leistung.

Autoren: Landhaus, eulennest. Bild: bigstockphoto